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Einladung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung

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Liebe Vereinsmitglieder,

am 19.10.2023 um 19.00 Uhr findet in der Sporthalle Buchheim unsere ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Agenda:

Begrüßung

Berichte des Vorstandes

Berichte der Kassenprüfer

Berichte der Abteilungsleiter

Entlastung des Vorstandes

Wahl des Vorstandes

Wahl der Kassenprüfer

Beschlussfassung über Anträge

Sonstiges

Als Antrag wird gestellt:

 Der Badische Sportbund (BSB) und die Badische Sportjugend Freiburg (BSJ) hat das Projekt "Schutzkonzept im Sport" ins Leben gerufen.

Um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen zu können, muss man wissen, wie. Jede*r Einzelne in der Gesellschaft soll sich mit dem Thema auseinandersetzen und aktiv dazu beitragen, sichere Räume zu schaffen. Sportvereine, denen Kinder und Jugendliche anvertraut sind, müssen wissen, wie wirksamer Kinderschutz umgesetzt werden kann. Zugleich sollten Sportvereine Orte sein, wo Vereinsmitglieder kompetente Ansprechpersonen finden, die zuhören und helfen können, wenn ihnen dort oder andernorts – beispielsweise im familiären Umfeld – sexualisierter Gewalt angetan wird.

Sportvereine bergen mit Blick auf Gewalt zum einen die besondere Chance, Betroffenen von  Gewalt Hilfe zu ermöglichen. Zum anderen stehen sie vor der Herausforderung, ihre Vereinsmitglieder davor zu schützen, in diesem Kontext selbst Gewalt zu begegnen. Beide Aspekte müssen bewusst sein, um den bestmöglichen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

Betroffene von sexualisierter Gewalt sehen hier möglicherweise die (einzige) Chance, Ansprechpersonen zu finden. Die große Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass diese Ansprechpersonen entsprechend geschult und informiert sind, damit sie wissen, wie und wo Hilfe und Begleitung Betroffener ermöglicht wird.

Vertrauensvolle Beziehungen, aber auch die Bewunderung der Kinder und Jugendlichen für Vereinsmitarbeitende können für sexualisierte ausgenutzt werden. Gruppendynamiken können dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ihre Grenzen überschreiten (lassen), um dazu zu gehören.

Die große Aufgabe der Sportvereine besteht darin, für den Kontext passende präventive Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, z. B. in der Auswahl Vereinsmitarbeitenden, sowie einen konkreten Handlungsplan für das Vorgehen bei Verdacht zu erstellen und allen bekannt zu machen.

Der TSV March sollte sich an diesem Projekt beteiligen und es auch leben.

Dazu ist es notwendig den Schutz der Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt auch in unsere Satzung aufzunehmen. Beantragt wird der Text wie folgt:

1. Änderung der Satzung:

Unser Verein, seine Vereinsmitarbeitenden und Mitglieder bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes. Sie treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Die Vereinsmitglieder pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen regelmäßig Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport durch. 

Weitere Anträge sind schriftlich bis 1 Woche vor der Mitgliederversammlung an den Vorstand zu richten.

Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand